Nutzungs­bedingungen und Datenschutz­hinweise zum digitalen Kontowechsel-Service

Mit dem digitalen Kontowechsel-Service beauftragen Sie die Postbank, von Ihnen ausgewählte Zahlungspartner über Ihre neue Kontoverbindung zu informieren und darum zu bitten, für den Einzug von Lastschriften bzw. für Gutschriften zukünftig nur noch Ihr neues Konto bei der Postbank zu verwenden. Sobald die Postbank die entsprechenden Daten und Informationen an die Adresse der ausgewählten Zahlungspartner übermittelt hat, hat sie sämtliche Pflichten erfüllt, die sie im Rahmen des Kontowechsel-Services hat. Die Postbank übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass diese Daten und Informationen tatsächlich den Zahlungspartner erreichen. Ebenso wenig kann die Postbank dafür verantwortlich gemacht werden, falls Ihre Zahlungspartner nicht das neue Konto für Lastschriften bzw. Gutschriften verwenden, obwohl sie Kenntnis davon haben. Die Postbank kontrolliert nicht, ob die Zahlungspartner den gewünschten Kontowechsel erfolgreich umgesetzt haben. Um Gewissheit zu haben, ob Ihre Zahlungspartner die neue Kontoverbindung verwenden, prüfen Sie bitte Ihre Kontoauszüge. Ihr Zugang zum digitalen Kontowechsel-Service ist für 90 Tage aktiv.

Um Ihre Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informieren zu können, muss die Postbank die Daten der letzten Monate Ihres bisherigen Girokontos auslesen und verarbeiten. Der genaue Auslesezeitraum wird von Ihrer bisherigen Bank bestimmt, in der Regel 6 - 18 Monate. Die Bank nutzt die Daten nur, um eine Übersicht Ihrer Zahlungspartner und Daueraufträge zu erstellen. Die Daten werden maximal 12 Monate gespeichert, nicht genutzte Daten werden sofort gelöscht. Mit der Nutzung des digitalen Kontowechsel-Services haben Sie zur Kenntnis genommen, dass die Postbank Ihren Zahlungspartnern die ausgelesenen Zahlungsdaten zur Identifizierung mitteilt. Bei einigen Zahlungspartnern kann es außerdem nötig sein, personenbezogene Daten zu übermitteln sowie ggf. weitere von Ihnen erteilte Informationen, z. B. Kundennummer, Vertragsnummer, Telefonnummer etc. Falls gewünscht, können Sie zusätzlich eine Vollmacht mit Ihrer Unterschrift ausstellen. Diese legt die Postbank dann dem Schreiben an Ihre Zahlungspartner bei.